Ratsam für Ihre Kunden ist es, den Versicherungsschutz für diverse technische Gebäudebestandteile – und dazu zählen auch Wärmepumpen – innerhalb der SV FirmenPolice über die versicherbare Gefahrengruppe „Äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren“ zu erweitern. Darin sind unter anderem auch das Abhandenkommen durch Diebstahl und die unvorhergesehene Zerstörung/Beschädigung (z.B. Bedienfehler) im Rahmen der dort enthaltenen Deckung für „Zusätzliche Gefahren für Schäden an technischen Gebäudebestandteilen (Haustechnik)“ mitversichert.
Versicherungsschutz innerhalb des SV PrivatSchutz
Auch im SV PrivatSchutz sind Heizungsanlagen aller Art (also auch Luft-Wärmepumpen) als Gebäudebestandteil zu betrachten. Damit gelten auch hier die vereinbarten Gefahren der Wohngebäude-Versicherung.
Zusätzlich können über den Baustein “Haustechnische Anlagen” Brenner, Pumpen, Steuerungs-, Mess- und Regeleinheiten von Heizungsanlagen – also auch von Wärmepumpen - versichert werden. Dieser Baustein enthält auch den Diebstahl des Blocks/Kastens von Luft-Wärmepumpen, der außerhalb des Hauses steht.
Wichtig: Sofern die Bausteine „Unbenannte Gefahren“ in der FirmenPolice und „Haustechnische Anlagen“ im PrivatSchutz nicht aktiviert sind, besteht kein obligatorischer Versicherungsschutz beim Diebstahl einer Wärmepumpe. Um Ihre Kunden bestmöglich abzusichern, sprechen Sie diese am besten aktiv darauf an.
Diebstahlschäden bei landwirtschaftlichen Gebäuden
Auch unsere SV AgrarPolice bietet die Möglichkeit, Diebstahlschäden von Wärmepumpen zu versichern. Für landwirtschaftlich genutzte Gebäude, die über eine Wärmepumpe verfügen, können Sie für Ihre Kunden eine individuelle Lösung anfragen. Diese wird dem Hauptvertrag als zusätzliche Vereinbarung hinzugefügt.
Alternative Versicherbarkeit über Elektronik
Im Rahmen der Elektronikversicherung besteht unabhängig von einer Gebäudeversicherung weiterhin die Möglichkeit, die Heizungsanlage insgesamt inklusive Wärmepumpe gegen All-Risk, einschließlich Diebstahl, zu versichern. Hierzu bedarf es eines eigenständigen Vertrags. Der Selbstbehalt liegt bei 25 Prozent bzw. mindestens 250 Euro für Diebstahl und 150 Euro für alle sonstigen Schäden.
Versicherbarkeit von Wärmepumpen in der Bauphase
Befindet sich ein Gebäude noch im Bau und die Wärmepumpe ist bereits angeschlossen, besteht für Ihre Kunden Versicherungsschutz im Rahmen der Bauleistungsversicherung.
Ihr Kontakt zu uns
Für weitere Fragen rund um unsere Produkte kontaktieren Sie gerne, wie gewohnt, Ihren Maklerbetreuer oder Ihre Maklerbetreuerin.