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Das Angebotsteam im Bereich Landwirtschaft stellt sich vor!
Mit festen Ansprechpartner-/innen präsentiert sich das Maklerteam für die Angebotserstellung zur SV AgrarPolice in neuer Stärke!
Tag
März 2020
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Bei Bauvorhaben kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Über die ÖRAG bietet die SV eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung an, die Mandanten bei privat genutzten Objekten schützt.
Der Bauherren-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zu den verbreiteten Deckungen wie der Bauherrenhaftpflicht sowie der Bauleistungsversicherung, zumal klassische Rechtsschutzversicherungen private Bauvorhaben in der Regel nicht mit abdecken. Die Fälle, in denen rechtlicher Beistand sinnvoll ist, sind dabei vielseitig. Mal geht es um den Kostenvoranschlag übersteigende Abschlussrechnungen, Mängel am Bau oder um Fehler in der Statik. Neben dem Ärger und Streit entstehen angesichts der häufig hohen Streitwerte entsprechend hohe Kosten für Anwälte, Sachverständige etc., die über den Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG abgesichert werden können. Mandanten profitieren zudem von einem großen Netzwerk an Rechtsanwälten, auf das über die ÖRAG zurückgegriffen werden kann. Auch lassen sich über erfahrene Anwälte manchmal gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld vermeiden, wenn über die Positionen und Erfolgsaussichten gesprochen wird. Versicherbar sind private Bauvorhaben. Wir haben für Sie den Weg vom Angebot bis zur Deckung durch Bündelung der üblichen Produktkombinationen vereinfacht.
Erwerb oder Errichtung eines Neubaus, Um- und Ausbau sowie Sanierung von privat genutzten Objekten in Deutschland wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnung, Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten, Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser. Wir übernehmen die Kosten für: Anwalt, Gericht, Sachverständige, Zeugen, Reisekosten und Vollstreckung.